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   VGH Baden-Württemberg, 08.02.1971 - IV 846/70   

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VGH Baden-Württemberg, 08.02.1971 - IV 846/70 (https://dejure.org/1971,1181)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.1971 - IV 846/70 (https://dejure.org/1971,1181)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 1971 - IV 846/70 (https://dejure.org/1971,1181)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 954
  • DVBl 1972, 186
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 82/86

    Kapitalerträge - Verfassungsmäßigkeit - Amnestie - Verfassungsmäßigkeit

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluß vom 8. Februar 1971 IV 846/70 (NJW 1971, 954) eine Ausnahme von dem Grundsatz "keine Gleichheit im Unrecht" für den Fall zulassen will, daß der Gesetzesverstoß die Regel und die Anwendung des geltenden Rechts die Ausnahme geworden ist, könnte der Senat dem nicht folgen.
  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 20 ZB 11.2948

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Herstellungsbeitrag für öffentliche

    Schon deswegen hätte die vom Kläger herangezogene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH BW) vom 8. Februar 1971 (NJW 1971, 954) außer Betracht zu bleiben.
  • BFH, 19.01.1999 - VII R 53/97

    Endgültige Bestellung als Steuerbevollmächtigter; Rücknahme der vorläufigen

    Der Kläger hat zwar auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 8. Februar 1971 IV 846/70 (Neue Juristische Wochenschrift 1971, 954) verwiesen, wonach der Grundsatz "keine Gleichheit im Unrecht" nicht eingreife, wenn die Exekutive eine Eingriffsnorm bewußt nur auf eine Minderheit von Normbetroffenen anwende und der Nichtanwendung der Norm zugunsten aller Betroffenen keine überwiegenden, mit der Norm verfolgten öffentlichen Belange entgegenstünden.
  • BVerwG, 05.10.1979 - 2 B 83.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nebentätigkeit

    "inwieweit die anderweitig (z.B. vom BaWüVGH, DVBl. 1972, 186 f) entwickelten Grundsätze über die 'Gleichbehandlung im Unrecht' und die 'soziologische Geltungskraft' unwirksamer, aber praktizierter Vorschriften (BVerfGE 6, S. 132, 198 f) vorliegend heranzuziehen sind, ob sie also bei einem über 30 Jahre lang praktizierten, auf die US-Zeit zurückgehenden Verwaltungshandeln Bedeutung haben".
  • VG Berlin, 31.10.1973 - I A 194.72

    Streit um die Gewährung eines zinsvergünstigten Darlehens im Rahmen der

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  • VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 409/04

    Trinkwasserbeitrag; Gleichbehandlung von Alt- und Neuanschließern

    Der VGH Baden-Württemberg hat im Jahre 1971 entschieden, dass die Gesetzesbindung der Verwaltung dem Recht auf Gleichbehandlung weichen muss, wenn ein Fall bewusster Nichtanwendung eines materiellen Gesetzes vorliegt, dessen Geltungsanspruch in der Verwaltungswirklichkeit ganz erheblich durchbrochen, weil auf einen kleinen Teil seines angestrebten Geltungsbereichs reduziert ist, und wenn gleichzeitig der Normzweck im Sinne der mit der Norm verfolgten öffentlichen Belange die Abweichung nicht verbietet (Beschl. v. 08.02.1971 - IV 846/70 -, DVBl. 1972, 186, m. zustimmender Anm. Götz, betreffend die Erhebung von Studiengebühren; vgl. auch Götz, NJW 1979, 1478, 1481, der das Spannungsverhältnis von Gleichheit und Gesetzesbindung im Einzelfall auflösen will; ablehnend Arndt, Ungleichheit im Unrecht?, FS f. Hubert Armbruster, 1976, S. 233).
  • VG Freiburg, 28.11.1974 - VS. II 152/72

    Bescheinigung über die Eigenschaft als politischer Häftling; Gewährung einer

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